Betroffenheit & Geltungsbereich
Einordnung, Anlagenbezug und nachvollziehbare Scope-Dokumentation unterstützen.
Leistung
Wir unterstützen Betreiber Kritischer Infrastrukturen bei angemessenen Sicherheitsvorkehrungen, belastbaren Nachweisen und der dauerhaften Steuerung ihrer Resilienz.
Leistungsumfang
Kritische Infrastrukturen sind Organisationen und Anlagen, deren Ausfall erhebliche Auswirkungen auf die Versorgung und das Gemeinwesen haben kann. Betreiber müssen sektorspezifische Anforderungen, Sicherheitsmaßnahmen, Nachweise und Meldewege berücksichtigen.
Im Überblick
Einordnung, Anlagenbezug und nachvollziehbare Scope-Dokumentation unterstützen.
Bestehende Vorkehrungen bewerten und Nachweislücken identifizieren.
Verbesserungen priorisieren und Umsetzung strukturieren.
Unterlagen, Prüfumfang und Maßnahmenverfolgung aufbereiten.
Klare Prozesse für Erkennung, Eskalation und Meldung etablieren.
Für wen geeignet
Der Beratungsumfang richtet sich nach Organisation, Reifegrad und Zielsetzung.
Für Betreiber kritischer Anlagen und Dienstleistungen.
Für Organisationen, die ihre Betroffenheit und Anlagenstruktur prüfen müssen.
Für Betreiber mit Prüf- und Dokumentationsbedarf.
Für Unternehmen, die Resilienz über mehrere Dienstleister steuern müssen.
Einordnung
KRITIS-Anforderungen und NIS-2 überschneiden sich, sind aber nicht identisch. Betroffenheit, Pflichten, Nachweise und Zuständigkeiten müssen organisations- und sektorspezifisch betrachtet werden.
Zur NIS-2-Beratung
Warum MACONIA
Wir beraten ausschließlich nach Ihrem tatsächlichen Bedarf – ohne Software-, Hardware- oder SOC-Verkauf.
Ein fester Ansprechpartner begleitet Ihr Mandat von der ersten Einordnung bis über die Umsetzung hinaus.
Wir entwickeln Strukturen und Prozesse, die im realen Betrieb funktionieren – nicht nur in Konzeptpapieren.
Dokumentation und Umsetzung werden von Beginn an nachvollziehbar, prüffähig und auditfest aufgebaut.

Case Study
Wie Organisationen KRITIS Beratung in klare Strukturen, wirksame Maßnahmen und nachvollziehbare Nachweise überführen.
Alle Case Studies ansehenZertifizierungen
Nachweis auf Grundlage der Anforderungen des BSI IT-Grundschutzes.

Bestätigung einer strukturierten Basis-Absicherung nach BSI-Vorgaben.

Offizielle Qualifikation für Beratung und Umsetzung nach BSI IT-Grundschutz.

Zertifiziertes DEKRA-Qualitätsmanagementsystem.
Weiterdenken
Auswahl unserer Kunden
FAQ
Das richtet sich nach Sektor, Anlagenkategorie und geltenden Schwellenwerten.
Art und Umfang richten sich nach den einschlägigen gesetzlichen und aufsichtsbezogenen Vorgaben.
Ein branchenspezifischer Sicherheitsstandard als sektorspezifische Konkretisierung.
Anlagen, Prozesse, Systeme und Abhängigkeiten müssen nachvollziehbar abgegrenzt werden.
Ja – Nachweise, Prüfumfang und Maßnahmenverfolgung vorbereiten und fachlich begleiten.
Nächster Schritt
Sie möchten KRITIS Beratung strukturiert angehen oder vorhandene Ansätze weiterentwickeln? Wir ordnen Ihre Ausgangslage ein und zeigen Ihnen einen realistischen nächsten Schritt.